ons

Testament gilt vor gesetzlicher Erbfolge

Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers werden die Erben Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Dies bedeutet, dass alles was dem Erblasser gehörte automatisch und ungeteilt auf die Erbengemeinschaft übergeht. Dies kann in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Die Probleme entstehen üblicherweise dann, wenn ohnehin schon Disharmonie unter den Erben besteht oder wenn diese anlässlich der Aufteilung des Nachlasses entsteht. Die Erfahrung zeigt, dass sich durch eine wohldurchdachte Nachfolgeplanung entsprechende Streitigkeiten im Einzelfall vermeiden lassen. Um der Gefahr zu entgegen, dass die letztwillige
Verfügung im Erbfall keine oder nicht die gewollte Rechtswirkung entfaltet, empfiehlt es sich professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen. Ist der Erbfall bereits eingetreten, gilt es schnellstmöglich zu handeln, da durch den Erbfall Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf eine Ausschlagung des Erbes oder die Geltendmachung von weitreichenden Ansprüchen rechtlich nicht mehr möglich ist. Zögern Sie deshalb nicht, rechtzeitig professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen. Mein Team und ich, wir unterstützen Sie gerne.

…. zurück.