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Unsere Leistungen

Immobilienkauf

Wegen der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung und der komplizierteren Rechtsfragen und Rechtsverhältnisse ist bei einer Verfügung über Immobilien, insbesondere beim Immobilienkauf, die notarielle Form vorgeschrieben. Ich durfte schon eine Vielzahl von Immobilientransaktionen begleiten und verfüge über die entsprechende Expertise zur reibungslosen und interessensgerechten Abwicklung. Mein Büro gewährleistet eine umgehende, an den Bedürfnissen der Käufer, Verkäufer und beteiligten Maklerbüros orientierende Abwicklung. Vertragsentwürfe werden stets umgehend nach der Auftragsvergabe ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt.

Eine Beurkundung kann dann ebenso kurzfristig, auf Wunsch auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und im Einzelfall auch außerhalb der Büroräume erfolgen.

Über den Anwaltsnotar

Aufgrund meiner Verwurzelung in der Landwirtschaft entschied ich mich zunächst für eine landwirtschaftlicher Ausbildung und verfolgte sodann konsequent eine akademische Laufbahn. Ich verfüge neben meinen Erfahrungen als überwiegend im Erb-, Familien-, Wirtschafts- und Immobilienrecht tätiger Berater über solche als  Testamentsvollstrecker, Dozent einer Fachhochschule, Doktorand eines europarechtlichen Themas mit Bezug zur Sozialwissenschaft und als Justiziar einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft, bei der ich in Zusammenarbeit mit einer renommierten, international agierenden Groß Kanzlei mehrere Groß Projekte federführend beratend und gestaltend begleiten durfte. Aufgrund meiner besonderen beruflichen Praxis und nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse wurden mir von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die drei Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen.

Zu meinen Mandaten gehören neben global tätigen Gesellschaften und öffentlichen Hoheitsträgern auch mittelständische Unternehmer und Privatpersonen.

Scheidung

Haben sich die Eheleute auseinander gelebt und besteht Einvernehmen über die Scheidung, lassen sich durch ein zügig durchgeführten Verfahren Zeit, Geld und Nerven sparen. Leben die Ehepartner seit über einem Jahr getrennt und wünschen einvernehmlich die Scheidung, kann im Regelfall ein Scheidungsspruch durch das Gericht erfolgen und für beide schon bald ein neuer Lebensabschnitt beginnen. Grundsätzlich sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass nur einer der Ehepartner sich anwaltlich vertreten lässt während der andere dem Antrag auf Scheidung lediglich zustimmt. Dieser meist reibungslose Ablauf ist leider nicht immer möglich, da es die beidseitigen Interessen nicht zulassen. Eine Scheidung hat vielseitige rechtliche Folgen, die man vor Einleitung des Verfahrens in jedem Fall bedenken sollte. Besteht keine Einigkeit, müssen die rechtlichen Folgen wie Unterhalt oder Zugewinn einzeln ausgefochten werden. Im Gegensatz zu früher kommt es dabei auf ein Verschulden gar nicht mehr an. Die Scheidung kann erfolgen im Falle einer zerrütteten Ehe. Sind sich die Eheleute hier nicht einig, kann eine Scheidung im Regelfall erst nach dreijähriger Trennung erfolgen.

Ich bin als Scheidungsanwalt bundesweit tätig und betreue sowohl einvernehmliche
als auch streitige Scheidungen.

Gesellschaftsrecht

Unternehmensentscheidungen von der Gründung eines Startups bis hin zum Ausbau einer etablierten Kapitalgesellschaft bedürfen Mut und Expertise. Dabei ist eine kompetente juristische Begleitung unverzichtbar. Die Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen birgt Risiken aber auch Chancen für ein aufstrebendes Unternehmen. So gilt es Marktlücken auf legalem Wege nutzbar zu machen, Steuervorteile im Blick zu haben und das Unternehmen personell und räumlich optimal aufzustellen. Ein guter Berater bereitet dem Unternehmen den Weg.

Ich bin als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in besonderem Maße als anwaltlicher Berater und notarieller Gestalter qualifiziert.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Die Ehe wird immer noch als Bündnis fürs Leben verstanden. Nicht selten folgen auf Jahre der Harmonie aber auch Jahre der Disharmonie, in denen es umso wichtiger ist, ordentlich und beidseitig interessensgerecht vorgesorgt zu haben. Dies kann beiden Ehepartnern helfen, um Streit zu vermeiden oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Ein Scheidungsverfahren kann erheblich abgekürzt und vereinfacht werden. Dies schont Geldbeutel und Nerven. Mit Hilfe eines Ehevertrages lassen sich die individuellen Interessen beider Ehepartner für die schwierigen Jahre der Ehezeit unter einen Hut bringen.  Die Erfahrung zeigt, dass die gesetzlichen Regelungen zu wenig Rücksicht nehmen auf die Anteile der Ehepartner an Firmen-, Immobilien- und im Einzelfall auch Geldanlage- und Altersvorsorgevermögen. Im Extremfall kann dies erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn in Trennungs- und Scheidungszeiten der Ehepartner bis zur Hälfte an einzelnen Vermögenswerten partizipiert.

Zu diesen und anderen Themen berate ich Sie gerne.

Wann wird ein Testamentsvollstrecker benötigt?

Häufig hat der Testamentsersteller den Wunsch, auch noch nach seinem Ableben Einfluss nehmen zu nehmen auf sein Eigentum. Dies etwa, wenn es um besonders sensible Bereiche seines Eigentums geht, an deren Erhalt ihm besonders gelegen ist, oder er dem eingesetzten Erben die entsprechende Reife noch nicht zutraut. Dabei bietet sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers an. Der Testamentsersteller kann hier eine Person seines Vertrauens einsetzen oder die Bestimmung der Vertrauensperson dem Nachlassgericht überlassen. Er kann dem Testamentsvollstrecker mit seinem Testament Anweisungen erteilen und seinen Tätigkeitsbereich festlegen. So ist es dem Testamentsersteller möglich über seinen Tod hinaus Einfluss zu nehmen auf sein Eigentum fast ohne zeitliche Beschränkung.

Mein Team und ich helfen Ihnen gerne.

Vorfälligkeitsentschädigung

Häufig besteht bei einem angestrebten Immobilienkauf der Wunsch aus einer bereits laufenden Baufinanzierung aussteigen zu wollen. Da mit dem Immobilienkauf schon ohnehin nicht unerhebliche Kosten einhergehen, gilt es dies möglichst kostengünstig zu gestalten. Die baufinanzierende Bank fordert aber regelmäßig angesichts der vorzeitigen Beendigung des Darlehens eine nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigung. Für den Verbraucher ist es unmöglich, die Berechtigung der geltend gemachten Forderung von regelmäßig hohen Geldbeträgen zu überprüfen. Hierzu gibt es nämlich keine gesetzliche Regelung, sondern nur Leitlinien des Bundesgerichtshofs. Soweit seit der Auszahlung des Darlehens schon über 10 Jahre vergangen sind oder die Angaben im Vertrag oder der zugehörigen Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind, besteht die Möglichkeit, dass der Verbraucher sogar ganz ohne etwas zahlen zu müssen aus dem Darlehensvertrag aussteigen kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich nicht auf die Berechnung der Bank zu verlassen. Die Erfahrung zeigt, dass die Forderungen meist überhöht sind.

Zu diesem Thema wie zu allen anderen Fragen zum Thema Immobilienkauf berate ich Sie gerne.