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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Warum und Wofür

Vorsorge ist für Viele heutzutage selbstverständlich etwa beim Abschuss von Versicherungs- und Sparverträgen. Es gibt aber auch Bereiche, in denen immer noch viel zu wenig Vorsorge betrieben wird. Die moderne Medizin kann nicht verhindern, dass ein Mensch infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls oder aufgrund schwindender Kräfte im Alter nicht mehr für sich selbst handeln kann. Im Ernstfall kann es fatal sein, wenn dann niemand da ist, der vom Betroffenen dazu bestimmt wurde, an seiner Stelle gewissenhafte Entscheidungen zu treffen oder Unternehmungen weiterzuführen. Hier empfiehlt es sich rechtzeitig Vorsorge zu betreiben, indem Sie in einer
Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Die Vorsorgevollmacht regelt die Einzelheiten, mit denen die Vertrauensperson für Sie tätig werden darf. Ist diese notariell beurkundet, genießt diese im Rechtsverkehr die höchste Akzeptanz und wird von Ämtern und Banken im Regelfall uneingeschränkt anerkannt. Sollte der Fall eintreten, dass Sie bei anstehenden medizinischen Behandlungsmaßnahmen gegenüber Ärzten und Pflegekräften ihren Willen nicht mehr bekunden können, kann Ihrer Patientenverfügung die Aussage entnommen werden, welche Behandlungen Sie sich im Ernstfall wünschen, etwa welchem ärztlichen Heileingriff Sie zustimmen und zu welchen lebensverlängernden Maßnahmen Sie einwilligen. Sie erleichtern damit nicht nur den behandelnden Ärzten die Arbeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihr Wille in jedem Fall Berücksichtigung findet. Eine umfassende Vorsorge sollte die Punkte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf keinen Fall auslassen. Gerne stehen Ihnen mein Team und ich beratend zur Seite.

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