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Thema Erbrecht – Betrifft früher oder später jeden

Ohne Vorsorge greift im Erbfall grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Dies kann häufig zu unliebsamen Ergebnissen, gar nicht selten auch zu schwerwiegenden und teuren Streitigkeiten führen. Der Erblasser hat es selbst in der Hand, gegen diese ungewollten Ergebnisse zu Lebzeiten durch eine letztwillige Verfügung vorzusorgen. Um abschätzen zu können, ob Sie etwas regeln müssen, sollten Sie sich zuerst fragen: Wer ist mein gesetzlicher Erbe. Hierzu zählen in erster Linie Ehegatte und Kinder, im Einzelfall aber auch fernere Familienmitglieder. Unvermeidlich ist ein Testament, sollten Sie feststellen, dass Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, da Sie unliebsame Familienmitglieder von der Erbfolge dringend ausschließen
wollen oder deren Anteil einschränken wollen. Gibt es jetzt schon Disharmonie in der Familie oder legen Sie besonderen Wert auf die Weitergabe von Werten an einen Ihrer Liebsten oder die Weiterführung Ihres Unternehmens durch eine kompetente Vertrauensperson Ihrer Wahl, ist ein Testament Pflicht. Auch bei der Weitergabe sehr hoher Vermögenswerte empfiehlt sich ein kluges Testament zur Ausschöpfung bestehender Freibeträge und Bewahrung des bestehenden Wohlstandes. Bei Ihrer wohldurchdachten Nachfolgeplanung stehe ich Ihnen gerne vertrauensvoll zur Verfügung.

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